Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.
Rechtsgrundlage für eine Einzelfallgenehmigung ist seit Juni 2011 der Paragraph 22 Absatz 2 bis 6 des Pflanzenschutzgesetzes.
SpinTor
- Handelsname
- SpinTor
- Zulassungsnummer
- 005314-00
- Wirkstoffe
-
Spinosad
(Spinosyne)
-
480 g/l
- Formulierung:
- Suspensionskonzentrat (SC)
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Bienengefährdung
- (B1) Bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 16.04.2007
- Ende der Zulassung
- 15.03.2026
- Abverkaufsfrist
- 15.09.2026
- Aufbrauchfrist
- 15.09.2027
- Ökologischer Anbau
- zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Anwendung
- Ökologischer Anbau
- zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
- Artikel
-
§22 (2)
(Bei §22 (2) Indikationen ist eine einzelbetriebliche Genehmigung für den Einsatz erforderlich.)
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Beginn der Genehmigung
- 25.05.2016
- Ende der Genehmigung
-
31.12.2017
- Kultur
- Zierpflanzen
-
- Schaderreger
- Thripse (Thysanoptera)
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Aufwand
- 0,3 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 2
- In der Kultur bzw. je Jahr: 2
- Anwendungszeitpunkt
- bei Befall
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Kennzeichnungen (Mittel)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 208-0098
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Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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EUH 208-0101
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Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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H410
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Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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GHS Sicherheitshinweise
P101
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
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P102
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Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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P262
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Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
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P281
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Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
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P301
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BEI VERSCHLUCKEN:
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P310
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Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
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P315
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Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
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P391
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Verschüttete Mengen aufnehmen.
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P501
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Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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SF276-ZB
(*)
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Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Pflanzenschutzmittelverordnung
EO005-2
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SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
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Sonstige Auflagen
NB6611
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Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
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NN3801
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma dendrolimi (Erzwespe) eingestuft.
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NW262
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Das Mittel ist giftig für Algen.
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NW264
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Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB005
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
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SB010
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Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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SB111
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Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
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SB166
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Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
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SF245-02
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Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
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SS110-1
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Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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SS2101
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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WMI5
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Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 5
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Hinweise
NN134
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
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NN165
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
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NN170
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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NN261
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Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
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WH952
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Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
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