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PERFEKTHION

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Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.

Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.

PERFEKTHION

Handelsname
PERFEKTHION
Zulassungsnummer
040090-00
Wirkstoffe
Dimethoat (Organophosphate)
400 g/l
Formulierung:
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
Wirkungsbereich
Akarizid
Insektizid
Bienengefährdung
(B1) Bienengefährlich
Beginn der Zulassung
25.02.2005
Ende der Zulassung
31.12.2015
Grund des Zulassungsendes
(a) Zeitablauf
Abverkaufsfrist
30.06.2016
Aufbrauchfrist
30.06.2017
Entsorgungspflicht
Entsorgungspflicht nach Beendigung der Aufbrauchfrist

Anwendung

Anwendungsnummer
040090-00/00-017
Kultur
Zierpflanzen
Schaderreger
Saugende Insekten
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Aufwand
Pflanzengröße bis 50 cm: 1 l/ha in 800 l/ha Wasser
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 1 l/ha in 900 l/ha Wasser
Pflanzengröße über 125 cm: 1 l/ha in 1.200 l/ha Wasser
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Anwendungstechnik
spritzen
Wartezeit
Zierpflanzen: (Gewächshaus) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Weitere Kennzeichnungen

Sonstige Auflagen

ST1112 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel in geschlossenen Räumen.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).

Kennzeichnungen (Mittel)

Gefahrstoffverordnung

R 10 Entzündlich.
R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
R 36 Reizt die Augen.
R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 (*) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden

Pflanzenschutzmittelverordnung

EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.

Sonstige Auflagen

NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN400 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.
NO685 Das Mittel wird als schwachschädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS421 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
ST1212 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
VH298 Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
VH352 Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
VH362 Im technischen Wirkstoff Dimethoat darf der Gehalt an Omethoat 2 g/kg und der Gehalt an Isodimethoat 3 g/kg nicht überschreiten.
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