Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Cyperkill Max
- Handelsname
- Cyperkill Max
- Zulassungsnummer
- 007456-00
- Wirkstoffe
-
Cypermethrin
(Pyrethroide)
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500 g/l
- Formulierung:
- Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Bienengefährdung
- (B1) Bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 19.06.2015
- Ende der Zulassung
- 28.02.2025
- Abverkaufsfrist
- 28.08.2025
- Aufbrauchfrist
- 28.08.2026
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 007456-00/00-025
- Kultur
- Zierpflanzen
-
- Schaderreger
- Blattläuse (Aphididae)
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Aufwand
- 0,05 l/ha in 500 l/ha Wasser; Pflanzengröße bis 50 cm
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 1
- In der Kultur bzw. je Jahr: 1
- Anwendungszeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Wartezeit
- Zierpflanzen: (Freiland) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Weitere Kennzeichnungen
Anwendungsbestimmungen
NT109
(*)
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Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
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NW607-1
(*)
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Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
75 % 20,90 % 10
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
WH915
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In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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WW7091
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Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
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Kennzeichnungen (Mittel)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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H302
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Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
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H304
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Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
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H315
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Verursacht Hautreizungen.
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H318
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Verursacht schwere Augenschäden
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H332
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Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
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H335
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Kann die Atemwege reizen.
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H336
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Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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H373-04
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Kann das Nervensystem schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
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H410
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Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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GHS Sicherheitshinweise
P101
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
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P102
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Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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P260
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Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
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P264
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Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
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P270
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Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
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P271
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Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
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P280
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Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
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P301+P331
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BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen.
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P305+P351+P338
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BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
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P308+P310
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BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
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P403+P233
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Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
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P405
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Unter Verschluss aufbewahren.
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P501
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Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
EO005-2
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SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
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NB6611
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Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
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NN3001
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
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NN3002
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
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NW264
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Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB111
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Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
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SB193
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Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
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SE110
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Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SF245-02
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Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
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SS110-1
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Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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SS610
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Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS2101
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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WMI3A
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Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
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