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Warrant 700 WG

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Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.

Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.

Warrant 700 WG

Handelsname
Warrant 700 WG
Zulassungsnummer
007067-00
Wirkstoffe
Imidacloprid (Neonicotinoide)
700 g/kg
Formulierung:
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
(B1) Bienengefährlich
Beginn der Zulassung
23.04.2012
Ende der Zulassung
01.12.2020
Grund des Zulassungsendes
(b) Zulassung widerrufen (auf Antrag des Zulassungsinhabers)
Abverkaufsfrist
01.06.2021
Aufbrauchfrist
01.06.2022
Entsorgungspflicht
Entsorgungspflicht nach Beendigung der Aufbrauchfrist

Anwendung

Anwendungsnummer
007067-00/00-005
Ende der Zulassung
18.09.2018
Aufbrauchfrist
18.12.2018
Kultur
Zierpflanzen
Schaderreger
Saugende Insekten
Anwendungsbereich
Freiland
Aufwand
0,15 kg/ha in 600 bis 1.200 l/ha Wasser; Pflanzengröße bis 50 cm
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Anwendungstechnik
spritzen
Wartezeit
Zierpflanzen: (Freiland) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Weitere Kennzeichnungen

Anwendungsbestimmungen

NT101 (*) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW609-1 (*) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
NW800 (*) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.

(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden

Sonstige Auflagen

NB501 Die Behandlung darf nur an Pflanzen erfolgen, die im Jahr der Behandlung nicht mehr zur Blüte kommen.
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

Kennzeichnungen (Mittel)

Gefahrstoffverordnung

R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 (*) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden

Pflanzenschutzmittelverordnung

EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.

Sonstige Auflagen

NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS701 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Streichapplikation.
WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WMI4A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A

Hinweise

NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
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