Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.
Rechtsgrundlage für eine Einzelfallgenehmigung ist seit Juni 2011 der Paragraph 22 Absatz 2 bis 6 des Pflanzenschutzgesetzes.
STEWARD
- Handelsname
- STEWARD
- Zulassungsnummer
- 024629-00
- Wirkstoffe
-
Indoxacarb
(Oxadiazine)
-
300 g/kg
- Formulierung:
- Wasserdispergierbares Granulat (WG)
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Bienengefährdung
- (B1) Bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 08.05.2006
- Ende der Zulassung
-
19.03.2022
- Grund des Zulassungsendes
- (b) Zulassung widerrufen (auf Antrag des Zulassungsinhabers)
- Abverkaufsfrist
-
19.09.2022
- Aufbrauchfrist
-
19.09.2022
- Entsorgungspflicht
- Entsorgungspflicht nach Beendigung der Aufbrauchfrist
Anwendung
- Artikel
-
§22 (2)
(Bei §22 (2) Indikationen ist eine einzelbetriebliche Genehmigung für den Einsatz erforderlich.)
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Beginn der Genehmigung
- 25.05.2016
- Ende der Genehmigung
-
31.12.2016
- Kultur
- Rosen
- Schnitt- Rosen (Rosa)
-
- Schaderreger
- Beißende Insekten
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Aufwand
- 0,085 kg/ha in 1.000 l/ha Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 2
- In der Kultur bzw. je Jahr: 2
- Anwendungszeitpunkt
- Befallsbeginn
- Anwendungstechnik
- spritzen
Kennzeichnungen (Mittel)
Gefahrstoffverordnung
R 22
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Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
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R 51/53
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Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
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RA023
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Enthält Indoxacarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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S 2
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Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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S 13
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
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S 24
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Berührung mit der Haut vermeiden.
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S 35
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Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
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S 37
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Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
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S 46
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Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
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S 57
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Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
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SP001
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
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Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Pflanzenschutzmittelverordnung
EO005-1
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SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
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EO005-2
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SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
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Sonstige Auflagen
NB6611
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Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
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NN385
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Diaeretiella rapae (Brackwespe) eingestuft.
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NN2842
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Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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NN3844
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius colemani (Brackwespe) eingestuft.
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NW262
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Das Mittel ist giftig für Algen.
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NW264
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Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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NW265
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Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB110
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Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
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SF245-01
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Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
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SS110
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Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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WMI22A
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Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 22A
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Hinweise
NN134
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
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NN160
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
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NN191
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
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WH952
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Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
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