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STEWARD

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Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.

Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.

Rechtsgrundlage für eine Einzelfallgenehmigung ist seit Juni 2011 der Paragraph 22 Absatz 2 bis 6 des Pflanzenschutzgesetzes.

STEWARD

Handelsname
STEWARD
Zulassungsnummer
024629-00
Wirkstoffe
Indoxacarb (Oxadiazine)
300 g/kg
Formulierung:
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
(B1) Bienengefährlich
Beginn der Zulassung
08.05.2006
Ende der Zulassung
19.03.2022
Grund des Zulassungsendes
(b) Zulassung widerrufen (auf Antrag des Zulassungsinhabers)
Abverkaufsfrist
19.09.2022
Aufbrauchfrist
19.09.2022
Entsorgungspflicht
Entsorgungspflicht nach Beendigung der Aufbrauchfrist

Anwendung

Artikel
§22 (2)
(Bei §22 (2) Indikationen ist eine einzelbetriebliche Genehmigung für den Einsatz erforderlich.)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Beginn der Genehmigung
25.05.2016
Ende der Genehmigung
31.12.2016
Kultur
Rosen
Schnitt- Rosen (Rosa)
Schaderreger
Beißende Insekten
Anwendungsbereich
Freiland
Aufwand
0,085 kg/ha in 1.000 l/ha Wasser
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungszeitpunkt
Befallsbeginn
Anwendungstechnik
spritzen

Kennzeichnungen (Mittel)

Gefahrstoffverordnung

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
RA023 Enthält Indoxacarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 (*) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden

Pflanzenschutzmittelverordnung

EO005-1 SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.

Sonstige Auflagen

NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN385 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Diaeretiella rapae (Brackwespe) eingestuft.
NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN3844 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius colemani (Brackwespe) eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMI22A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 22A

Hinweise

NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN191 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
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