Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.
Bayer Garten Raupenfrei
- Handelsname
- Bayer Garten Raupenfrei
- Zulassungsnummer
- 025044-60
- Wirkstoffe
-
Methoxyfenozide
(Diacylhydrazine)
-
240 g/l
- Formulierung:
- Suspensionskonzentrat (SC)
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Bienengefährdung
- (B4) Nicht bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 12.09.2006
- Ende der Zulassung
-
31.12.2015
- Grund des Zulassungsendes
- (a) Zeitablauf
- Abverkaufsfrist
-
30.06.2016
- Aufbrauchfrist
-
30.06.2017
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 025044-60/01-001
- Artikel
-
Artikel 51
- Kultur
- Rosskastanienarten (Aesculus)
-
- Schaderreger
- Kastanienminiermotte (Cameraria ohridella)
- Junglarven
- Anwendungsbereich
- Baumschulen
- Aufwand
- 0,2 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 1
- In der Kultur bzw. je Jahr: 1
- Anwendungszeitpunkt
- ; nach der Eiablage
- ab Flughöhepunkt der Falter
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Wartezeit
- Rosskastanien-Arten: (Baumschulen) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Weitere Kennzeichnungen
Sonstige Auflagen
NW642
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Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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Kennzeichnungen (Mittel)
Gefahrstoffverordnung
R 53
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Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
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S 35
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Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
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SP001
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
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Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
NW264
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Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB010
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Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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SF245-01
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Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
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WMI18
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Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 18
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Hinweise
NB6641
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Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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NN130
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
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NN134
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
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NN170
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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NN180
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
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NN1842
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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