Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.
STEWARD
- Handelsname
- STEWARD
- Zulassungsnummer
- 024629-00
- Wirkstoffe
-
Indoxacarb
(Oxadiazine)
-
300 g/kg
- Formulierung:
- Wasserdispergierbares Granulat (WG)
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Bienengefährdung
- (B1) Bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 08.05.2006
- Ende der Zulassung
-
19.03.2022
- Grund des Zulassungsendes
- (b) Zulassung widerrufen (auf Antrag des Zulassungsinhabers)
- Abverkaufsfrist
-
19.09.2022
- Aufbrauchfrist
-
19.09.2022
- Entsorgungspflicht
- Entsorgungspflicht nach Beendigung der Aufbrauchfrist
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 024629-00/03-001
- Artikel
-
Artikel 51
- Kultur
- Zierpflanzen
-
- Schaderreger
- Schmetterlingsraupen
- Anwendungsbereich
- Gewächshaus
- Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 85 g/ha in 600 l/ha Wasser
- Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 128 g/ha in 900 l/ha Wasser
- Pflanzengröße über 125 cm: 170 g/ha in 1.200 l/ha Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 3
- In der Kultur bzw. je Jahr: 3
- Abstand
- 10 bis 14 Tag(e)
- Anwendungszeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Wartezeit
- Zierpflanzen: (Gewächshaus) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Weitere Kennzeichnungen
Sonstige Auflagen
SS421
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Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
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WH915
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In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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Kennzeichnungen (Mittel)
Gefahrstoffverordnung
R 22
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Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
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R 51/53
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Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
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RA023
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Enthält Indoxacarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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S 2
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Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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S 13
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
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S 24
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Berührung mit der Haut vermeiden.
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S 35
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Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
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S 37
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Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
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S 46
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Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
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S 57
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Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
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SP001
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
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Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Pflanzenschutzmittelverordnung
EO005-1
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SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
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EO005-2
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SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
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Sonstige Auflagen
NB6611
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Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
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NN385
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Diaeretiella rapae (Brackwespe) eingestuft.
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NN2842
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Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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NN3844
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius colemani (Brackwespe) eingestuft.
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NW262
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Das Mittel ist giftig für Algen.
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NW264
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Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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NW265
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Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB110
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Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
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SF245-01
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Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
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SS110
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Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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WMI22A
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Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 22A
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Hinweise
NN134
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
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NN160
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
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NN191
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
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WH952
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Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
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