Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.
Figaro TF
- Handelsname
- Figaro TF
- Zulassungsnummer
- 052389-81
- Wirkstoffe
-
Glyphosat
(Glyzine)
-
360 g/l
(480 g/l Isopropylamin-Salz)
- Formulierung:
- Wasserlösliches Konzentrat (SL)
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Bienengefährdung
- (B4) Nicht bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 10.03.2010
- Ende der Zulassung
-
15.12.2020
- Grund des Zulassungsendes
- (a) Zeitablauf, erneute Zulassung
- Abverkaufsfrist
-
15.06.2021
- Aufbrauchfrist
-
15.06.2022
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 052389-81/00-001
- Kultur
- Ackerbaukulturen
-
- Schaderreger
- Einkeimblättrige Unkräuter
- Zweikeimblättrige Unkräuter
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Aufwand
- 5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 1
- In der Kultur bzw. je Jahr: 1
- Anwendungszeitpunkt
- nach der Ernte
- oder nach dem Wiederergrünen
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Wartezeit
- Ackerbaukulturen: (Freiland) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Weitere Kennzeichnungen
Anwendungsbestimmungen
NT101
(*)
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Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
NW642
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Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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WH914
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In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
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Kennzeichnungen (Mittel)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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Anwendungsbestimmungen
NG352
(*)
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Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Gly-phosat/ha überschreitet.
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NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
NN270
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Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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NW262
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Das Mittel ist giftig für Algen.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB010
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Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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SB110
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Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
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SF245-01
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Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
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VH352
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Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
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Hinweise
NB6641
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Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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NN165
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
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NN1842
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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