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Previcur N

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Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.

Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.

Previcur N

Handelsname
Previcur N
Zulassungsnummer
043066-00
Wirkstoffe
Propamocarb (Carbamate (Fungizide))
604,7 g/l (722 g/l Hydrochlorid)
Formulierung:
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Beginn der Zulassung
26.04.2005
Ende der Zulassung
31.12.2015
Grund des Zulassungsendes
(a) Zeitablauf
Abverkaufsfrist
30.06.2016
Aufbrauchfrist
30.06.2017

Anwendung

Anwendungsnummer
043066-00/00-002
Kultur
Zierpflanzen
ausgenommen: Tulpen (Tulipa)
(Jungpflanzen)
Schaderreger
Phytophthora-Arten
Pythium-Arten
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Aufwand
0,15 %
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr
vorbeugend
Anwendungstechnik
tauchen
Wartezeit
Zierpflanzen: (Gewächshaus) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. ; ausgenommen: Tulipa-Arten

Weitere Kennzeichnungen

Sonstige Auflagen

WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).

Kennzeichnungen (Mittel)

Gefahrstoffverordnung

RA008 Enthält Propamocarb-(hydrochlorid). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Sonstige Auflagen

NN285 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Diaeretiella rapae (Brackwespe) eingestuft.
NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN261 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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