Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.
ROGOR 40 L
- Handelsname
- ROGOR 40 L
- Zulassungsnummer
- 041049-00
- Wirkstoffe
-
Dimethoat
(Organophosphate)
-
400 g/l
- Formulierung:
- Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
- Wirkungsbereich
- Akarizid
- Insektizid
- Bienengefährdung
- (B1) Bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 28.02.2005
- Ende der Zulassung
-
31.12.2015
- Grund des Zulassungsendes
- (a) Zeitablauf
- Abverkaufsfrist
-
30.06.2016
- Aufbrauchfrist
-
30.06.2017
- Entsorgungspflicht
- Entsorgungspflicht nach Beendigung der Aufbrauchfrist
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 041049-00/00-017
- Kultur
- Zierpflanzen
-
- Schaderreger
- Saugende Insekten
- Anwendungsbereich
- Gewächshaus
- Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 1 l/ha in 800 l/ha Wasser
- Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 1 l/ha in 900 l/ha Wasser
- Pflanzengröße über 125 cm: 1 l/ha in 1.200 l/ha Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 1
- In der Kultur bzw. je Jahr: 2
- Anwendungszeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Wartezeit
- Zierpflanzen: (Gewächshaus) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Weitere Kennzeichnungen
Sonstige Auflagen
ST1112
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel in geschlossenen Räumen.
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WH915
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In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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Kennzeichnungen (Mittel)
Gefahrstoffverordnung
R 10
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Entzündlich.
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R 20
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Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
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R 21/22
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Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
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R 43
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Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
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R 51/53
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Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
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RA136
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Enthält Maleinsäureanhydrid - Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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S 2
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Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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S 13
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
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S 24
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Berührung mit der Haut vermeiden.
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S 35
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Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
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S 36/37
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Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
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S 46
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Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
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S 57
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Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
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SP001
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
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Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Pflanzenschutzmittelverordnung
EO005-2
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SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
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Sonstige Auflagen
NB6611
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Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.- Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
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NN400
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.
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NO685
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Das Mittel wird als schwachschädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
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NW264
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Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB110
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Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
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SE110
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Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SF1891
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Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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SS110
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Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS120
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Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
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SS421
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Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
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SS610
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Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS2101
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS2202
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
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ST1212
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
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VH298
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Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
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VH362
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Im technischen Wirkstoff Dimethoat darf der Gehalt an Omethoat 2 g/kg und der Gehalt an Isodimethoat 3 g/kg nicht überschreiten.
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WMI1B
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Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 1B
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