Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.
MICULA
- Handelsname
- MICULA
- Zulassungsnummer
- 033743-00
- Wirkstoffe
-
Rapsöl
(Öle und Extrakte (nicht spezifiziert))
-
777 g/l
- Formulierung:
- Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
- Wirkungsbereich
- Akarizid
- Insektizid
- Bienengefährdung
- (B4) Nicht bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 13.08.2002
- Ende der Zulassung
-
30.09.2017
- Grund des Zulassungsendes
- (a) Zeitablauf, erneute Zulassung
- Abverkaufsfrist
-
30.03.2018
- Aufbrauchfrist
-
30.03.2019
- Ökologischer Anbau
- zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 033743-00/04-001
- Ökologischer Anbau
- zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
- Artikel
-
Artikel 51
- Kultur
- Zierpflanzen
-
- Schaderreger
- Gallmilben-Arten (Eriophyidae)
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 12 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 18 l/ha in 900 l/ha Wasser
- Pflanzengröße über 125 cm: 24 l/ha in 1.200 l/ha Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 3
- In der Kultur bzw. je Jahr: 3
- Abstand
- 7 bis 10 Tag(e)
- Anwendungszeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Wartezeit
- Zierpflanzen: (Freiland) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Weitere Kennzeichnungen
Sonstige Auflagen
NW642
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Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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Kennzeichnungen (Mittel)
Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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NW604
(*)
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Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
NW263
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Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB010
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Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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VH319
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Das eingesetzte Rapsöl muß Lebensmittelqualität haben. Die Anwendung des Mittels darf zu keiner Geruchs- oder Geschmacksbeeinträchtigung bei Gemüse und Obst führen.
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WP732
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Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
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WW730
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Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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Hinweise
NB6641
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Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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NN134
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
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NN165
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
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NN170
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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NN1842
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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