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MICULA

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Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.

Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.

MICULA

Handelsname
MICULA
Zulassungsnummer
033743-00
Wirkstoffe
Rapsöl (Öle und Extrakte (nicht spezifiziert))
777 g/l
Formulierung:
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
Wirkungsbereich
Akarizid
Insektizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Beginn der Zulassung
13.08.2002
Ende der Zulassung
30.09.2017
Grund des Zulassungsendes
(a) Zeitablauf, erneute Zulassung
Abverkaufsfrist
30.03.2018
Aufbrauchfrist
30.03.2019
Ökologischer Anbau
zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165

Anwendung

Anwendungsnummer
033743-00/04-001
Ökologischer Anbau
zugelassen nach Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165
Artikel
Artikel 51
Kultur
Zierpflanzen
Schaderreger
Gallmilben-Arten (Eriophyidae)
Anwendungsbereich
Freiland
Aufwand
Pflanzengröße bis 50 cm: 12 l/ha in 600 l/ha Wasser
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 18 l/ha in 900 l/ha Wasser
Pflanzengröße über 125 cm: 24 l/ha in 1.200 l/ha Wasser
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand
7 bis 10 Tag(e)
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Anwendungstechnik
spritzen
Wartezeit
Zierpflanzen: (Freiland) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Weitere Kennzeichnungen

Sonstige Auflagen

NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Kennzeichnungen (Mittel)

Anwendungsbestimmungen

NW468 (*) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604 (*) Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.

(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden

Sonstige Auflagen

NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
VH319 Das eingesetzte Rapsöl muß Lebensmittelqualität haben. Die Anwendung des Mittels darf zu keiner Geruchs- oder Geschmacksbeeinträchtigung bei Gemüse und Obst führen.
WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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