Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.
MONCUT
- Handelsname
- MONCUT
- Zulassungsnummer
- 006414-00
- Wirkstoffe
-
Flutolanil
(Phenyl-Benzamide (SDHIs))
-
460 g/l
- Formulierung:
- Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung (FS)
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Bienengefährdung
- (B3) Bienen nicht gefährdet auf Grund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels
- Beginn der Zulassung
- 10.08.2009
- Ende der Zulassung
-
31.12.2019
- Grund des Zulassungsendes
- (a) Zeitablauf
- Abverkaufsfrist
-
30.06.2020
- Aufbrauchfrist
-
30.06.2021
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 006414-00/00-002
- Kultur
- Kartoffel
- (Pflanzgut)
-
- Schaderreger
- Rhizoctonia solani
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Aufwand
- 0,2 l/t in 60 bis 80 l/ha Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 1
- In der Kultur bzw. je Jahr: 1
- Anwendungszeitpunkt
- beim Legen
- Anwendungstechnik
- spritzen oder sprühen
- Wartezeit
- Kartoffel: (Freiland) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Weitere Kennzeichnungen
Sonstige Auflagen
NW642
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Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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Kennzeichnungen (Mittel)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 208-0098
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Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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SS110-1
(*)
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Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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SS2101
(*)
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
NW262
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Das Mittel ist giftig für Algen.
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NW264
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Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB005
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
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SB010
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Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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SB111
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Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
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SB166
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Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
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SS206
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Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
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Hinweise
NB663
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Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
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NN130
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
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NN160
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
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NN165
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
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