Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Plantaclean 450 Premium
- Handelsname
- Plantaclean 450 Premium
- Zulassungsnummer
- 026321-60
- Wirkstoffe
-
Glyphosat
(Glyzine)
-
450 g/l
- Formulierung:
- Wasserlösliches Konzentrat (SL)
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Bienengefährdung
- (B4) Nicht bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 15.03.2024
- Ende der Zulassung
- 15.12.2024
- Abverkaufsfrist
- 15.06.2025
- Aufbrauchfrist
- 15.06.2026
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 026321-60/00-004
- Kultur
- Ackerbaukulturen
- (Stoppelbehandlung)
-
- Schaderreger
- Ausfallkulturen
- Einkeimblättrige Unkräuter
- Kartoffeldurchwuchs
- Zweikeimblättrige Unkräuter
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 1
- In der Kultur bzw. je Jahr: 1
- Anwendungszeitpunkt
- nach dem Wiederergrünen
- oder nach der Ernte
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Wartezeit
- Ackerbaukulturen: (Freiland) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Weitere Kennzeichnungen
Anwendungsbestimmungen
NG404
(*)
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Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
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NT103-1
(*)
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Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindern-der Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrar-landschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
NW642-1
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Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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WH9142
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In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
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Kennzeichnungen (Mittel)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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H411
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Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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GHS Sicherheitshinweise
P391
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Verschüttete Mengen aufnehmen.
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P501
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Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Anwendungsbestimmungen
NG352-1
(*)
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Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 75 Tagen zwischen Spritzanwendungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,4 kg Glyphosat/ha überschreitet.
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NW470
(*)
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Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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SF275-EEOS
(*)
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Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Pflanzenschutzmittelverordnung
EB001-2
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SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)
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Sonstige Auflagen
NN2002
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Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
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NW261
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Das Mittel ist fischgiftig.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB005
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
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SB010
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Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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SB111
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Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
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SB166
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Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
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SF245-02
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Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
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SS206
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Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
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WMH9
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Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 9
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Hinweise
NB6641
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Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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NN2001
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Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
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WH952
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Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.
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