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Sportak 45 EW

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Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.

Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.

Rechtsgrundlage für eine Einzelfallgenehmigung ist seit Juni 2011 der Paragraph 22 Absatz 2 bis 6 des Pflanzenschutzgesetzes.

Sportak 45 EW

Handelsname
Sportak 45 EW
Zulassungsnummer
005494-00
Wirkstoffe
Prochloraz (Imidazole (DMIs))
450 g/l
Formulierung:
Emulsion, Öl in Wasser (EW)
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Beginn der Zulassung
15.06.2006
Ende der Zulassung
30.11.2017
Grund des Zulassungsendes
(a) Zeitablauf
Abverkaufsfrist
30.05.2018
Aufbrauchfrist
30.05.2019
Entsorgungspflicht
Entsorgungspflicht nach Beendigung der Aufbrauchfrist

Anwendung

Artikel
§22 (2)
(Bei §22 (2) Indikationen ist eine einzelbetriebliche Genehmigung für den Einsatz erforderlich.)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Beginn der Genehmigung
25.05.2016
Ende der Genehmigung
31.05.2017
Kultur
Zierpflanzen
Schaderreger
Pilzliche Blattfleckenerreger
Anwendungsbereich
Freiland und Gewächshaus
Aufwand
1 l/ha in 1.000 l/ha Wasser
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn
Anwendungstechnik
spritzen
Wartezeit
Zierpflanzen: (Freiland und Gewächshaus) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Kennzeichnungen (Mittel)

GHS Gefahrenhinweise

EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 (*) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden

Sonstige Auflagen

NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH600-1 Der Gehalt an Dioxinen im technischen Wirkstoff Prochloraz darf die in der jeweiligen aktuellen Fassung der Chemikalien-Verbotsverordnung genannten Grenzwerte für Dioxine nicht überschreiten.

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN191 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
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