Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.
Rechtsgrundlage für eine Einzelfallgenehmigung ist seit Juni 2011 der Paragraph 22 Absatz 2 bis 6 des Pflanzenschutzgesetzes.
Sportak 45 EW
- Handelsname
- Sportak 45 EW
- Zulassungsnummer
- 005494-00
- Wirkstoffe
-
Prochloraz
(Imidazole (DMIs))
-
450 g/l
- Formulierung:
- Emulsion, Öl in Wasser (EW)
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Bienengefährdung
- (B4) Nicht bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 15.06.2006
- Ende der Zulassung
-
30.11.2017
- Grund des Zulassungsendes
- (a) Zeitablauf
- Abverkaufsfrist
-
30.05.2018
- Aufbrauchfrist
-
30.05.2019
- Entsorgungspflicht
- Entsorgungspflicht nach Beendigung der Aufbrauchfrist
Anwendung
- Artikel
-
§22 (2)
(Bei §22 (2) Indikationen ist eine einzelbetriebliche Genehmigung für den Einsatz erforderlich.)
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Beginn der Genehmigung
- 25.05.2016
- Ende der Genehmigung
-
31.05.2017
- Kultur
- Zierpflanzen
-
- Schaderreger
- Pilzliche Blattfleckenerreger
- Anwendungsbereich
- Freiland und Gewächshaus
- Aufwand
- 1 l/ha in 1.000 l/ha Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 2
- In der Kultur bzw. je Jahr: 2
- Anwendungszeitpunkt
- bei Befallsbeginn
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Wartezeit
- Zierpflanzen: (Freiland und Gewächshaus) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Kennzeichnungen (Mittel)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 208-0098
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Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
NN270
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Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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NN2842
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Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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NW262
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Das Mittel ist giftig für Algen.
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NW264
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Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB110
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Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
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SF245-01
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Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
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SS110
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Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS530
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Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS610
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Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS2101
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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VH600-1
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Der Gehalt an Dioxinen im technischen Wirkstoff Prochloraz darf die in der jeweiligen aktuellen Fassung der Chemikalien-Verbotsverordnung genannten Grenzwerte für Dioxine nicht überschreiten.
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Hinweise
NB6641
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Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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NN130
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
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NN160
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
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NN161
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
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NN165
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
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NN191
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
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