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Desmel

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Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.

Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.

Desmel

Handelsname
Desmel
Zulassungsnummer
033315-62
Wirkstoffe
Propiconazol (Triazole (DMIs))
250 g/l
Formulierung:
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich
Beginn der Zulassung
17.06.2002
Ende der Zulassung
31.01.2019
Grund des Zulassungsendes
(a) Zeitablauf
Abverkaufsfrist
31.07.2019
Aufbrauchfrist
19.03.2020
Entsorgungspflicht
Entsorgungspflicht nach Beendigung der Aufbrauchfrist

Anwendung

Anwendungsnummer
033315-62/01-001
Artikel
Artikel 51
Kultur
Zierpflanzen
ausgenommen: Rasen
Schaderreger
Pilzliche Blattfleckenerreger
Anwendungsbereich
Freiland
Aufwand
Pflanzengröße bis 50 cm: 0,12 l/ha
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 5
In der Kultur bzw. je Jahr: 5
Abstand
5 bis 10 Tag(e)
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Wartezeit
Zierpflanzen: (Freiland) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. ; ausgenommen: Rasen

Weitere Kennzeichnungen

Sonstige Auflagen

SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Kennzeichnungen (Mittel)

Gefahrstoffverordnung

R 38 Reizt die Haut.
R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R 65 Gesundheitsschädlich. kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NT101 (*) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW468 (*) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden

Sonstige Auflagen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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