Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.
MANCOFOR DG
- Handelsname
- MANCOFOR DG
- Zulassungsnummer
- 023924-65
- Wirkstoffe
-
Mancozeb
(Dithiocarbamate)
-
750 g/kg
- Formulierung:
- Wasserdispergierbares Granulat (WG)
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Bienengefährdung
- (B4) Nicht bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 13.12.2006
- Ende der Zulassung
-
31.03.2018
- Grund des Zulassungsendes
- (a) Zeitablauf
- Abverkaufsfrist
-
30.09.2018
- Aufbrauchfrist
-
30.09.2019
- Entsorgungspflicht
- Entsorgungspflicht nach Beendigung der Aufbrauchfrist
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 023924-65/02-004
- Artikel
-
Artikel 51
- Kultur
- Zierpflanzen
-
- Schaderreger
- Pilzliche Blattfleckenerreger
- Anwendungsbereich
- Gewächshaus
- Aufwand
- Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha in max. 1.000 l/ha Wasser
- Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 3 kg/ha in max. 1.500 l/ha Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 3
- In der Kultur bzw. je Jahr: 3
- Abstand
- 8 bis 14 Tag(e)
- Anwendungszeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Wartezeit
- Zierpflanzen: (Gewächshaus) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Kennzeichnungen (Mittel)
Gefahrstoffverordnung
R 36/37
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Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
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R 43
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Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
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R 50/53
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Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
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R 63
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Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
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RA016
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Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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RA113
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Enthält Hexamethylentetramin (Urotropin) - Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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S 2
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Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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S 13
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
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S 24
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Berührung mit der Haut vermeiden.
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S 26
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Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
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S 35
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Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
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S 36/37/39
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Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
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S 46
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Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
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S 57
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Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
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SP001
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
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Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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NW604
(*)
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Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
NN370
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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NN380
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
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NN390
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft.
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NN3326
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Euseius finlandicus (Raubmilbe) eingestuft.
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NW262
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Das Mittel ist giftig für Algen.
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NW264
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Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB110
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Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
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SE110
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Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SF149
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Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
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SF1891
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Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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SS110
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Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS120
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Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
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SS421
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Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
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SS422
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Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
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SS2101
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS2202
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
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VH364-1
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Der Gehalt an Ethylenthioharnstoff (ETU) darf 0,5 % des Mancozebgehaltes im Pflanzenschutzmittel nicht überschreiten.
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Hinweise
NB6641
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Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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NN234
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Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
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NN1842
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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