Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Delan WG
- Handelsname
- Delan WG
- Zulassungsnummer
- 004424-00
- Wirkstoffe
-
Dithianon
(Anthrachinone)
-
700 g/kg
- Formulierung:
- Wasserdispergierbares Granulat (WG)
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Bienengefährdung
- (B4) Nicht bienengefährlich
- Beginn der Zulassung
- 23.04.2004
- Ende der Zulassung
- 31.08.2025
- Abverkaufsfrist
- 28.02.2026
- Aufbrauchfrist
- 28.02.2027
Anwendung
- Anwendungsnummer
- 004424-00/01-001
- Artikel
-
Artikel 51
- Kultur
- Aprikose
- Pfirsich
-
- Schaderreger
- Kräuselkrankheit (Taphrina deformans)
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Aufwand
- 0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 3
- In der Kultur bzw. je Jahr: 3
- Abstand
- 10 bis 14 Tag(e)
- Anwendungszeitpunkt
- ab Knospenschwellen
- Anwendungstechnik
- spritzen oder sprühen
- Wartezeit
- Aprikose: (Freiland) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Pfirsich: (Freiland) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Weitere Kennzeichnungen
Anwendungsbestimmungen
NW607
(*)
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Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
90% 20
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Kennzeichnungen (Mittel)
GHS Gefahrenhinweise
EUH 066
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Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
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EUH 208-0080
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Enthält Dithianon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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H301
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Giftig bei Verschlucken.
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H317
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Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
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H318
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Verursacht schwere Augenschäden
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H330
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Lebensgefahr bei Einatmen.
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GHS Sicherheitshinweise
P101
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
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P102
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Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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P260
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Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
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P264
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Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
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P270
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Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
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P280
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Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
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P301+P330
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BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen.
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P302+P352
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BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
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P304+P340
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BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
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P305+P351+P338
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BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
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P308+P310
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BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
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P362+P364
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Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
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P405
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Unter Verschluss aufbewahren.
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P501
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Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Anwendungsbestimmungen
NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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NW604
(*)
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Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Sonstige Auflagen
NN3842
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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NW262
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Das Mittel ist giftig für Algen.
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NW264
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Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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SB005
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
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SB010
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Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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SB110
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Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
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SB166
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Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
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SF1891
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Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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SS110
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Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS120
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Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
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SS2101
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS2202
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
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WMFM9
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Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M9
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Hinweise
NB6641
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Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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NN134
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
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NN180
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
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